this post was submitted on 07 Sep 2023
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Mannheim

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[–] [email protected] 11 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (2 children)

Zunächst danke für dein Engagement @[email protected]. LG wird sich bei dieser Strategieausrichtung etwas gedacht haben.

Die Frage muss gestellt werden: werden solche Vorfälle nicht angezeigt, werden sie nicht verfolgt. Die Justiz ist traditionell in Deutschland eher konservativ und autolobby-nah (u.a. viele alte weiße Männer). Bleibt Verhalten, wie im Video zu sehen, ungeahndet, werden solche Menschen im Gefühl belassen, das "richtige" getan zu haben. Das aggressive Verhalten wird "als gesellschaftlich aktzeptiert" (da folgenlos) normiert. Das kann nicht das Ziel sein, oder?

[–] [email protected] 2 points 1 year ago

Soweit ich weiß darf die Staatsanwaltschaft selbst eine Strafverfolgung einleiten, wenn der Fall besonderes öffentliches Interesse erregt. Das sollte in diesen Fällen gegeben sein. So kommt auch ein Großteil dieser 142 Ermittlungen hier zustande: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/letzte-generation-angriffe-verfahren-100.html

Leider wird nirgendwo genau aufgeschlüsselt, ob Anzeige erstattet wurde oder nicht. Bei dem Fall der Ohrfeige in München bin ich mir aber ziemlich sicher, dass LG das nicht angezeigt hat, sondern aufgrund des Videos des Vorfalls ermittelt wird.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago

Vor allem da afaik Körperverletzung ein Antrags Delikt ist und somit die Justiz nur Initiative bei öffentlichem Interesse Ergreift.