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[–] [email protected] 4 points 1 year ago (1 children)

Ginge es wirklich um einen konkreten Verstoß gegen ein ausreichend klar formuliertes Gesetz, bräuchte es keine Proteste, weil sich das im demokratischen Rechtsstaat über die Gerichte regeln lässt. Und während es zwar Gerichtsverfahren zum Thema Klimaschutz gibt, ist es doch bemerkenswert, dass diese in der fachlichen Diskussion (zB auf dem Verfassungsblog) nicht als verwaltungsrechtlicher Alltag, sondern als verfassungsrechtliches Neuland behandelt werden, was darauf hindeutet, dass die bestehenden Gesetze eben nicht Vorschriften im klassischen Sinne sind, die sich einfach “einhalten” lassen, sondern Zielvorgaben, deren Umsetzung wiederum demokratisch legitimierte Entscheide benötigt.

Das ist sehr viel Text, ich bin kein Jurist, aber zusammengefasst, falls ich das jetzt falsche verstanden habe korrigier mich bitte, klingt das für mich so:

  1. Es ist nicht klar wann gegen das KSG verstoßen wird weil nicht klar genug definiert
  2. Das ganze Thema Klimaschutz ist verfassungrechtlich Neuland
  3. Um das KSG tatsächlich umzusetzen müsste man die Teilmaßnahmen erst wieder demokratisch legitimieren

Für Laien klingt das, sorry, aber sehr unüberzeugend. Das Expertengremium das z.B. das Programm des Verkehrsministers bewerten sollte hat ganz klar gesagt, dass er damit die Sektor Ziele verfehlen wird. Damit wird ganz konkret gegen konkrete Zahlen die im KSG festgeschrieben sind verstoßen womit ein Sofortprogramm notwendig wäre, aber das war ja von den Experten bereits als ungenügend abgewatscht.

[–] [email protected] -1 points 1 year ago (1 children)

Es ist nicht klar wann gegen das KSG verstoßen wird weil nicht klar genug definiert

Eher: Es ist nicht genug klar definiert, was der Staat tun muss, um das Gesetz zu erfüllen. Beim Strafgesetz hat der Staat zB die Vorgabe, dass der Häftling am Ende seiner Haftdauer freizulassen ist (Sicherungsverwahrung mal außen vor). Da ist klar definiert, was der Staat (bzw der JVA-Leiter) tun muss, um das Gesetz zu erfüllen: den Häftling freilassen. Das Klimaschutzgesetz ist eher, als ob das Strafgesetz den Staat verpflichtet, die Rückfallquote für bestimmte Straftaten unter einen bestimmten Wert zu drücken. Da ist zwar klar ersichtlich, wann der Staat gegen diese Vorgabe verstößt, es ist aber nicht klar, was er denn hätte tun sollen, um sie zu erfüllen.

Um das KSG tatsächlich umzusetzen müsste man die Teilmaßnahmen erst wieder demokratisch legitimieren

Ja. Um nochmal die Analogie zum Strafgesetz zu ziehen; wenn die Politik ein Gesetz beschließen würde, in dem sie sich verpflichtet, bis zum Jahr 2035 die Anzahl der Taschendiebstähle zu halbieren, dann würden die meisten Leute wahrscheinlich trotzdem strikt dagegen sein, dass Taschendieben die Hand abgehackt wird, und würden sich nicht mit der Erklärung zufriedengeben, das Ziel sei vom Gesetz vorgegeben und der Staat müsse sich nunmal daran halten und es gäbe keine andere wirksame Maßnahme, es einzuhalten. Die umsetzende Maßnahme selbst muss ebenfalls demokratisch legitimiert sein (und verfassungskonform, was in diesem hypothetischen Beispiel wohl ebenfalls ein Problem wäre).

Damit wird ganz konkret gegen konkrete Zahlen die im KSG festgeschrieben sind verstoßen womit ein Sofortprogramm notwendig wäre, aber das war ja von den Experten bereits als ungenügend abgewatscht.

Und genau das ist halt das Problem: Das KSG zwingt den Verkehrsminister nicht zu einer bestimmten Maßnahme. Nicht zu einem Tempolimit, nicht zu einem Zulassungsverbot für Verbrenner (wobei das jetzt über die EU kommt, wie ich das verstanden habe; da wiederum sind dem Staat durchaus klare Vorgaben gemacht), nicht zu einem Fahrverbot für gerade oder ungerade Kennzeichen an bestimmten Wochentagen. Jede dieser Maßnahmen müsste er beschließen und dann auch politisch verantworten, wenn sie sich als kontraproduktiv herausstellt. Was er offenbar nicht kann oder nicht will, womit sich die Frage stellt, wie geeignet er für seinen Job ist, aber Scholz hält aus irgendeinem Grund an ihm fest. Jedenfalls: Da Wissing verschiedene Optionen hat, wie er sein Ziel erreichen will (bisher allerdings noch keine dieser Optionen auch nur angefangen hat umzusetzen), kann ihn ein Gericht nicht zwingen, eine bestimmte Maßnahme (zB ein Tempolimit) zu ergreifen. Wenn ein Gericht das trotzdem täte, und zB feststellen würde, dass kein Maßnahmenpaket, welches die Zielvorgabe erfüllt, ohne ein Tempolimit auskäme, und dieses darum auf jeden Fall einzuführen sei, dann wäre das, soweit ich das sehe, tatsächlich verfassungsrechtliches Neuland. Bin allerdings auch kein Jurist.

[–] [email protected] 5 points 1 year ago (1 children)

Und genau das ist halt das Problem: Das KSG zwingt den Verkehrsminister nicht zu einer bestimmten Maßnahme

Das stimmt, es zwingt ihn aber zur Vorlage eines Sofortprogrammes, das die Ziele erfüllt. Und das hat er einmal getan, das Programm wurde aber von den Experten vernichtend beurteilt. Danach hat er sich bis heute geweigert ein neues Sofortprogramm vorzulegen mit dem Verweis auf die Änderungen am Gesetz die zu dem Zeitpunkt noch nicht geltendes Recht waren.

[–] [email protected] -1 points 1 year ago

Wenn der Minister sich mit den Experten darum streitet, was ein "taugliches" Sofortprogramm ist, ist halt immer noch nichts konkretes getan. Die Experten können eben nicht für den Minister entscheiden, was er tun muss (und wenn sie es könnten, wäre es vom Demokratiestandpunkt her bedenklich).

Und gesetzt den Fall, dass der Minister ein Programm vorlegt, das von den Experten positiv beurteilt wird, und dann stellt sich heraus, dass es die Ziele nicht erfüllt. Oder es erfüllt die Ziele, richtet aber gleichzeitig riesige Schäden anderswo an. Dann trägt der Minister dafür die Verantwortung. Er kann sich nicht dahinter verstecken, dass er ja nur das Gesetz ausgeführt hat. Und genau deshalb kann man von ihm auch nicht einfordern, er solle "doch einfach das Gesetz einhalten".